Schulungen

Schulungen

Von Seiten des Gesetzgebers sind Arbeitgeber dazu verpflichtet ihre Beschäftigten durch regelmäßige Schulungen über Gesundheits- und Sicherheitsgefahren am Arbeitsplatz zu unterrichten. Diese Verpflichtung wurde im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben. Die Zielsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) besteht darin, die Gesundheit aller Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Damit die Inhalte der Schulung im Alltag gut umgesetzt werden, ist es notwendig, dass weisungsbefugte Personen teilnehmen. Konkretisiert und ergänzt wird die Schulungspflicht für spezielle Bereiche unter anderem durch die Gefahrstoffverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ BGV A1. Eine regelmäßige Schulung hilft Ihren Arbeitnehmern, Unfälle zu vermeiden und nützt damit dem Unternehmen insgesamt.

Zusätzlich müssen Beschäftigte, die mit dem Empfang oder Versand von gefährlichen Gütern betraut sind gemäß Gefahrgutrecht ebenfalls regelmäßig geschult werden. Diese Verpflichtung betrifft einen Großteil der produzierenden Unternehmen, selbst wenn nur gefährliche Abfälle durch den jeweiligen Entsorger abgeholt werden.

ENVISAFE kann auch Ihre Beschäftigten kompetent unterweisen:

  • Sicherheitsschulungen gemäß § 12 ArbSchG bzw. § 4 BGV A1
  • Schulungen im Umgang mit Gefahrstoffen gemäß § 14 GefStoffV
  • Brandhelferschulungen gem. ASR 2.2, Theorie & Praxis
  • Gefahrgutschulungen gemäß Kapitel 1.3 ADR und § 6 GbV
  • Schulungen zum Chemikalienrecht der EU (REACh und andere)
  • NEU: Gabelstapler-Grundausbildung sowie jährliche Schulung
  • NEU: Schulung Sicherer Umgang mit Diisocyanaten gem. Eintrag 74 des Anhang XVII der REACh-VO
  • NEU: Schulung Sicherheitsbeauftragte in Ihrem Betrieb, Theorie & Praxis
  • NEU: Verantwortung im Arbeitschutz, Führungskräfte-Schulung

Die Schulungen werden mittels eigenem oder vorhandenem Beamer/Großbildschirm im betreffenden Unternehmen durchgeführt.
 Im Zuge der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie haben wir uns auch mit Online-Möglichkeiten auseinandergesetzt und können auch hier auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Optionen anbieten.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.