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Betreuung beim Gefahrgutversand
Die regelkonforme Erfüllung
der Pflichten aus dem Gefahrgutrecht stellt vor allem kleine
und mittlere Unternehmen vor schier unlösbare Probleme,
zumal die Schulungs-und Zulassungsanforderungen für EG-Sicherheitsberater
(Gefahrgutbeauftragte) sehr hoch sind.
Zur Sicherstellung des geforderten Niveaus bezüglich der
Aufgaben-
wahrnehmung können jedoch auch qualifizierte, externe Dienste
beauftragt werden.
Wir haben uns dieser komplexen Problematik angenommen und bieten
insbesondere Handelsbetrieben der Druck- und Lackbranche eine
praxisgerechte Lösung an. Speziell geschulte ENVISAFE-Fachkräfte
können für alle betroffenen Unternehmen die gefahrgutrechtliche
Betreuung gesetzeskonform durchführen.
Unsere Leistungen:
- Grundunterweisungen im Gefahrgutrecht
- Stellung externer Gefahrgutbeauftragter
- Schulung beauftragter und sonstiger im Auftrag handelnder Personen
- Unterweisungen gemäß Kap. 1.3 ADR
- Ausarbeitung von Arbeits- und Betriebsanweisungen
- Hilfestellung bei Bußgeldverfahren
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Die
EG-Sicherheitsberater der ENVISAFE sind für die Verkehrsträger
Straße,
Schiene,
Seeschiffsverkehr
und Luftverkehr
geschult, und können damit in praktisch allen Bereichen
des Gefahrgutrechts kompetente Unterstützung gewährleisten.
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| Umweltmanagement |
| Behördlich
Auflagen werden immer umfangreicher und schränken mehr
und mehr ein. [
mehr ] |
| Augenschutz ist Wichtig! |
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Oft wird der Schutz
der Augen vernachlässigt.
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