Gefahrgut

Gefahrgut

Betreuung beim Gefahrgutversand

Die regelkonforme Erfüllung der Pflichten aus dem Gefahrgutrecht stellt vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor schier unlösbare Probleme, zumal die Schulungs-und Zulassungsanforderungen für EG-Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragte) sehr hoch sind. Zur Sicherstellung des geforderten Niveaus bezüglich der Aufgabenwahrnehmung können jedoch auch qualifizierte, externe Dienstleister beauftragt werden.

Wir haben uns dieser komplexen Problematik angenommen und bieten insbesondere Handelsbetrieben der Druck- und Lackbranche und Chemieunternehmern eine praxisgerechte Lösung an. Speziell geschulte Envisafe-Fachkräfte können für alle betroffenen Unternehmen die gefahrgutrechtliche Betreuung gesetzeskonform durchführen.

Unsere Leistungen:

  • Grundunterweisungen im Gefahrgutrecht
  • Stellung externer Gefahrgutbeauftragter
  • Schulung beauftragter und sonstiger im Auftrag handelnder Personen
  • Unterweisungen gemäß Kap. 1.3 ADR
  • Ausarbeitung von Arbeitsanweisungen
  • Hilfestellung bei Bußgeldverfahren

Die EG-Sicherheitsberater der Envisafe sind für die Verkehrsträger Straße und Seeschiffsverkehr geschult und können damit in vielen Bereichen des Gefahrgutrechts kompetente Unterstützung gewährleisten.